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Mitgliedschaft bei ÖVTL

Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf unbestimmter Zeit.

MITGLIEDERARTEN:

1. Ehrenmitglieder

§  Ad 1.Ehrenmitglieder sind Personen, die durch ihre Tätigkeit Hervorragendes leisten. Sie werden vom Vorstand der Generalversammlung vorgeschlagen und haben in dieser Sitz und Stimme, jedoch kein passives Wahlrecht.

 

2. Ordentliche Mitglieder

§  Ad 2. Ordentliche Mitglieder sind Personen die berechtigt sind, die Berufs-Bezeichnung „Staatlich geprüfter Trainer/Lehrwart für Eiskunstlauf/Tanzen“ zu führen, aufgrund ihres Antrages als Mitglieder aufgenommen wurden und den von der Generalversammlung beschlossenen Mitgliedsbeitrag bezahlt haben.

a)– sind ausländische Trainer und Sportlehrer mit Spezialfach Eiskunstlauf, die ein ausländisches Diplom vorweisen können, und dieses vom ÖVTL überprüft wird und anerkannt wurde.

b)– alle inländischen und ausländischen Ballettmeister und Choreographen, sowie geprüfte Übungsleiter. Sie haben aktives und passives Wahlrecht.

 

3. Außerordentliche Mitglieder

§  Ad 3. Fördernde Mitglieder sind Personen, die den Verein durch einen erhöhten Mitgliedsbeitrag unterstützen, auf Grund ihres Antrages als Mitglieder aufgenommen wurden und ihren Mitgliedsbeitrag bezahlt haben. Sie haben weder aktives noch passives Wahlrecht.

 

4. Fördernde Mitglieder

Der Aufnahmewerber hat sich unter Angabe seiner Personalien beim Vereins-Vorstand zu melden. Dieser ist berechtigt, die Aufnahme ohne Begründung abzulehnen. Eine Berufung gegen diese Ablehnung ist nicht möglich. Aufnahmebedingungen: Grundsätzlich soll jeder Trainer und Lehrwart, der durch das Ablegen der Abschlussprüfung der Trainer- und Lehrwarteausbildung berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Trainer/Lehrwart für Eiskunstlauf“ oder „Tanzen auf dem Eis“ zu führen, aufgenommen werden können. Sinngemäß ist diese Regelung auch die „Staatlich geprüften Trainer h.c.“, sowie für die Absolventen der Übungsleiterausbildung und alle Trainer/Lehrwarte mit nostrifizierten nichtösterreichischen Diplomen anzuwenden. Die Lehrwarte bilden innerhalb des Vereins eine eigene Gruppe, ebenso die Übungsleiter. Personen die diesen Kriterien nicht entsprechen haben die Möglichkeit als außerordentliche Mitglieder oder Fördermitglieder Ohne Stimmrecht aufgenommen zu werden.

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